Sicherheit geht vor

4 wichtige Punkte zur Anhängerversicherung

Seit mehr als 10 Jahren ist es mittlerweile Pflicht, dass für Anhänger, losgelöst vom Zugfahrzeug, eine eigene Versicherung abgeschlossen wird. Doch worauf muss bei der Anhängerversicherung eigentlich geachtet werden und gilt diese ausnahmslos für alle Arten von Anhängern? Im nachfolgenden Artikel klären wir vier der wichtigsten Punkte rund um die Anhängerversicherung.

Punkt 1: Die Anhängerversicherung ist Pflicht!

Im Jahr 2002 hat der Gesetzgeber entschieden, dass Anhänger nicht mehr automatisch über die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeugs mitversichert sind. Das bedeutet, dass für jeden Anhänger eine eigene Versicherung abgeschlossen werden muss, obwohl diese nicht ohne Pkw am Straßenverkehr teilnehmen können. Die Pflicht zur Anhängerversicherung soll jedoch in Haftungsfragen Klarheit schaffen. Besonders im ruhenden Verkehr, also wenn der Anhänger geparkt ist und mangels fehlender oder unzureichender Wegfahrsperre fremdes Eigentum beschädigt, kann so eindeutig der Halter ermittelt werden, um für den Schaden aufzukommen.

Punkt 2: Die Versicherungspflicht gilt nicht für alle Anhänger

Die gängige Praxis ist, dass ein Anhänger versichert sein muss, bevor er zugelassen wird. Dies betrifft allerdings nicht ausnahmslos sämtliche Arten von Anhängern. Während reguläre Pkw-Anhänger, mit denen Bauschutt, Grünabfälle oder Möbel von A nach B transportiert werden soll, grundsätzlich der Versicherungspflicht unterliegen, gilt das für folgende Anhänger nicht:

  • Pferdeanhänger
  • Forst- und landwirtschaftlich genutzte Anhänger
  • Bootsanhänger
  • Spezielle Anhänger, bspw. um Flugzeuge zu transportieren

Bei diesen ausgenommenen Anhängerarten greift automatisch die Kfz-Versicherung des ziehenden Fahrzeugs. Mit einem grünen Kennzeichen wird dies kenntlich gemacht. Eine Befreiung von der Steuerpflicht geht damit allerdings nicht einher.

Punkt 3: Teil- und Vollkasko gibt es auch für den Anhänger

Genau wie beim Pkw besteht für die Versicherung des Anhängers nur die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Diese haftet für Schäden anderer, nicht jedoch für eigene Beschädigungen, bspw. bei einem Unfall. Darüber hinaus kann eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden, um etwa auch bei Diebstahl, Zusammenstößen mit Tieren, Kurzschlüssen und weiteren Szenarien auf der sicheren Seite zu sein.

Schadenfreiheitsklassen gibt es bei der Anhängerversicherung nicht, sodass man nach einem Schaden, der durch die Versicherung reguliert wurde, nicht heruntergestuft wird und anschließend höhere Beiträge zahlen muss. Gleichzeitig kann man sich durch unfallfreies Fahren auch keinen Rabatt sichern. Grobe Fahrlässigkeit ist üblicherweise über eine entsprechende Vollkaskoversicherung abgedeckt, in bestimmten Fällen, z. B. wenn Alkohol oder andere Drogen im Spiel sind, kann die Versicherung ihre Leistung jedoch verwehren. Daher am besten immer an eine ordnungsgemäße Ladungssicherung mit Netzen, Planen & Co. im Anhängershop denken, sodass die Ladung während der Fahrt an Ort und Stelle bleibt.

Punkt 4: Manche Anhänger erfordern einen speziellen Führerschein

Für eine Vielzahl von Anhängern genügt der reguläre Pkw-Führerschein der Klasse B aus. Große, schwere und breite Modelle hingegen können einen zusätzlichen Führerschein erforderlich machen:

  • Führerscheinklasse BE

Mit der Führerscheinklasse BE darf man ein Gespann führen, bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B (also einem Pkw) und einem Anhänger. Die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg haben. Dabei darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers jedoch nicht höher sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs.

  • Führerscheinklasse B96

Die Führerscheinklasse B96 ermöglicht das Führen eines Gespanns, das ebenfalls aus einem Zugfahrzeug der Klasse B (Pkw) und einem Anhänger besteht. Der Unterschied zur Führerscheinklasse BE liegt in den zulässigen Gesamtgewichten. Mit der Klasse B96 darf das Gespann ein höheres zulässiges Gesamtgewicht haben als mit der Klasse B, jedoch insgesamt nicht mehr als 4.250 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf dabei 3.500 kg überschreiten.

Quelle: traffictoday

2 thoughts on “4 wichtige Punkte zur Anhängerversicherung

  1. Habe da ein Rundumpaket für Anhänger und sogar meinem Wohnwagen
    Viele glauben leider, es sei eine solche Versicherung nicht nötig – falsch gedacht!

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