Phishing

Finanzielle Verluste durch Firmendiebstahl und Co vermeiden

Ehrlichkeit ist eine sehr gute Eigenschaft. Doch obwohl man immer grundlegend davon ausgehen sollte, dass Menschen immer ehrlich sein sollten, sind es dennoch nicht alle. Für Arbeitgeber und Firmengründer oder Inhaber ist es umso schwieriger, bei der Personal- und Mitarbeitersuche die richtigen Entscheidungen zu treffen, was die Vertrauensbasis und die Loyalität des zukünftigen Arbeitnehmers des Unternehmens angeht. Denn Fakt ist, dass das Einstellungsgespräch zu Beginn nicht immer den wahren Charakter eines Mitarbeiters verrät. Diebstahl von Firmeneigentum und selbst unter Mitarbeitern in einem Betrieb ist keine Seltenheit und jedes Jahr beklagen Arbeitgeber immense, finanzielle Schäden, die durch Firmendiebstahl aller Art und Umfänge entstehen. Aus anfänglichem Vertrauen zum zukünftigen Mitarbeiter, entsteht schlussendlich ein großes Misstrauen durch Delikte, die einen Vertrauensbruch zu Tage bringen können, deren Ausmaße manchmal sogar nur auf gerichtlichen Wegen und Auseinandersetzungen beglichen und ausgefochten werden können.

Detektive aufdecken lassen

In vielen Verdachtsfällen jeglicher Art und Weise, ist es oftmals nicht verkehrt loyal arbeitende und auf dem Gebiet der Observation beispielsweise professionelle Hilfe ins Boot zu holen. Denn besonders die Unbefangenheit und die Seriosität und Verschwiegenheit sind die Attribute professionell agierender und moderner Detekteien von heute. Die technische Ausrüstung und das Know-how gehören zur Standardausrüstung, um verwertbare Video- und Fotoaufnahmen als Beweismittel zu beschaffen. Auch in puncto Wirtschaftsdetekteien sind besonders in Großstädten professionell agierende Detekteien mit einer guten Ortskenntnis wichtig. Denn egal ob es sich dabei um Mitarbeiterdiebstahl handelt oder auch um Observationen von Personen in Großstädten wie Berlin, München, Düsseldorf oder Hamburg. Hier sollte man die Profis ins Boot holen, die sich in der jeweilige n Stadt sehr gut auskennen und schnell und präzise auf Abruf vor Ort agieren können.

Ist selbst Handeln von Vorteil?

Die unliebsame Sache womöglich selbst in die Hand nehmen zu wollen und vielleicht auch mit Cleverness und trickreichen Ideen ans Werk gehen zu wollen, ist nicht immer empfehlenswert. Denn zum Einen kann der Schuss hierbei mächtig nach hinten losgehen und der Erfolg ausbleiben, wenn es sich nämlich schlussendlich nur um einen Verdacht handelte und weiter nichts. Zum Anderen kann es vorkommen, dass es unweigerlich zu einer gerichtlichen Klärung der Situation kommen kann und das Beweismaterial hierzu fehlt. Selbst wenn man als Arbeitgeber selbst einen Diebstahl gesehen hat oder von Dritten darüber aufgeklärt wurde, muss dies noch lange nicht zwangsläufig ausreichend sein, um eine Anzeige zu erstatten. Geschweige denn, dass es zu dem gewünschten Ergebnis kommt.

Fraglich ist auch der Ausgang der Situation, wenn der Betroffen die Observation beispielsweise bemerkt oder die Gegenüberstellung mit dem Verdacht ihn tief trifft und er seine ganz eigenen Schlüsse daraus zieht und die Kündigung einreicht. Handelt es sich um eine recht kleine Firma und einen mittelgroßen Betrieb sowie um einen sehr wichtigen Mitarbeiter und sogar langjährigen treuen Gefährten, ist dies ein sehr bitterer Ausgang für beide Parteien. Der Vertrauensbruch ist da und in diesem Fall beruht er auf der Tatsache, dass dem Mitarbeiter ein Diebstahl seitens des Arbeitgebers unterstellt wurde.

Sicherheit am Arbeitsplatz – Gespräche führen​

Durch einen Verdacht lässt sich zunächst nichts weiter bestätigen, als nur der Verdacht. Handelt es sich tatsächlich um einen Diebstahl und gibt es vielleicht sogar Zeugen des Deliktes, dann sollte man den Betroffenen zunächst erst einmal mit dieser Situation konfrontieren. Ein privates und diskretes Gespräch unter vier Augen führen, ist nie verkehrt. Denn alle weiteren Schritte, wenn sie von Nöten sind, kann man im Anschluss immer noch einleiten. Oftmals erfährt man auf diese Weise eine Menge über den Mitarbeiter, was im Vorfeld womöglich nie ans Tageslicht gekommen wäre. Warum kam es zu dem Diebstahl, wie sehen die Beweggründe aus, Firmeneigentum zu entwenden? Ist dies ein Einzelfall, oder hat es schon früher Vorfälle diesbezüglich gegeben?

Es gibt viele Fragen und Antworten, die einiges klären können und für Klarheit sorgen können. Wichtig ist grundsätzlich auch, dass im Betrieb geeignete Maßnahmen zur Sicherung getroffen wurden – etwa in dem man einen Tresor installiert. Doch Fakt ist, dass wenn Firmeneigentum gestohlen und aus der Firma eindeutig entwendet wurde, kann es seitens des Arbeitgebers zur fristlosen Kündigung kommen. Ein Kündigungsgrund selbst ist Firmendiebstahl grundsätzlich.
Und es ist auch nach wie vor kein Kavaliersdelikt, sondern eher ein Vertrauensbruch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und auch ein finanzieller Sachschaden, der durch das Entwenden des Produktes oder Ähnliches für den Arbeitgeber und Unternehmer und dadurch auch fürs Unternehmen selbst entsteht. Allerdings können je nach Wert des Entwendeten unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden. Dies obliegt ganz in der Hand des Arbeitgebers selbst.

Quelle: Pixabay / Terra-Codes GmbH

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